Darf man um 21 Uhr noch staubsaugen? Was wenn sich der Nachbar beschwert? Lesen Sie hier was erlaubt ist und wie der Lärmpegel beim Saugen reduziert werden kann.
Die Frage an welchen Tagen und bis zu welcher Uhrzeit man eigentlich staubsaugen darf, stellen sich Bewohner von Einfamilienhäusern vermutlich eher selten, denn hier ist es unwahrscheinlich, dass Nachbarn das überhaupt mitbekämen. Ganz anders in Mehrfamilienhäusern. Hier hört man nicht nur den Streit oder die laute Musik von nebenan, wenn man Pech hat, sind auch Schritte im oberen Stockwerk hörbar. In so einer Umgebung sind Rücksicht und Respekt besonders wichtig, da es sonst unweigerlich zum Nachbarschaftsstreit kommt. Da Staubsauger nun einmal relativ laute Geräte sind, sollte man sich also auch bewusst sein, dass deren Betrieb in den umliegenden Wohnungen deutlich hörbar ist. Man sollte daher versuchen nur außerhalb der üblichen Ruhezeiten zu saugen. Wenn man beim Saugen einige Punkte beachtet, kann man den Lärmpegel dabei auch relativ niedrig halten, so dass sich niemand gestört fühlen muss. Aber was sind eigentlich die „üblichen Ruhezeiten“?
Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten
Die Frage nach der gesetzlichen Regelung ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn die hängt von zahlreichen Faktoren ab. So können Bundesländer, Kommunen und besonders Kurorte ganz eigene, abweichende Regelungen ausweisen und auch die Wohnlage (z.B. Industriegebiet, Gewerbegebiet, Wohngebiet, etc.) kann die Grenzwerte beeinflussen. Ganz allgemein kann man aber noch immer sagen, dass in den nächtlichen Stunden zwischen 22 und 7 Uhr auf laute Geräusche und damit auch auf Staubsaugen verzichtet werden sollte. Ausschließlich an Sonntagen ist außerdem eine mittägliche Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr üblich. Aber das sind wirklich nur die allgemeinen Richtlinien und man fährt natürlich viel besser, wenn man sich hier den Gegebenheiten im eigenen Haus anpasst. Wenn die Nachbarn beispielsweise Kleinkinder haben, die noch täglich einen Mittagsschlaf halten, kann man punkten indem man darauf eben auch Rücksicht nimmt. Generell ist Kommunikation für ein gutes Klima in der Nachbarschaft viel wichtiger, als das sture Einhalten gesetzlicher Regelungen.
Möglichst leise staubsaugen
Wenn man doch mal zu später Stunde saugen „muss“ oder aber die umliegenden Bewohner generell einfach nicht unnötig nerven möchte, kann der Geräuschpegel mit einigen einfachen Tipps auf ein Mindestmaß reduziert werden:
- Saugkraftregulierung nutzen: Die meisten aktuellen Staubsauger verfügen über eine elektronische Saugkraftregulierung, mit der Strom gespart und die Lautstärke reduziert werden kann. Gerade auf Hartböden kann die Saugkraft deutlich reduziert werden, ohne dass das Ergebnis spürbar schlechter ausfallen würde.
- Staubsauger regelmäßig warten: Verstopfungen, Risse, alte Filter und volle Staubbeutel können zu einer höheren und vor allem nervigeren Geräuschentwicklung beitragen. Daher ist es wichtig den Staubsauger etwa drei- bis viermal mal im Jahr zu reinigen und Verschleißteile wie Filter bei Bedarf zu ersetzen. Das verringert nicht nur die Lautstärke, es hilft die Saugkraft zu erhalten und verlängert die Lebensdauer.
- Nur das Nötigste: Wenn man schon etwas später am Abend saugen muss, sollte man sich dabei auf das Nötigste beschränken. Also wirklich nur die verschmutzten Stellen fix reinigen und danach nicht anfangen die Möbel zu verrücken.
- Schotten dicht: Während gesaugt wird sollten möglichst alle Fenster und Türen geschlossen sein. Das verhindert, dass sich der Schall ungehindert ausbreiten kann und stellt sicher, dass die Nachbarn nicht unnötig laut belästigt werden.
- Saugroboter als Alternative: Moderne Staubsauger Roboter haben nicht nur den Vorteil, dass sie sowieso schon relativ leise arbeiten, sie können auch programmiert werden und die Arbeit zu festen Zeit vollkommen allein erledigen. So kann man sicher sein, dass genau dann gesaugt wird, wenn es wirklich niemanden stört.